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Klärschlammanlieferung zur Düngung

Landwirtschaftliche Reststoffverwertung und Klärschlammkataster

Landwirtschaftliche Fachbehörde nach Abfallrecht

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt der stofflichen Verwertung von Abfällen den Vorrang vor einer Beseitigung. Daher werden zunehmend Abfälle in der Landwirtschaft als Dünger oder zur Bodenverbesserung eingesetzt. Hierbei gelten Vorschriften verschiedener gesetzlicher Regelungen: neben dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz insbesondere die Klärschlamm-, die Bioabfall-, die Dünge-, die Düngemittelverordnung und das Bodenschutzrecht.  

In zahlreichen Fällen, vor allem, wenn sich die o.g. Rechtsbereiche überschneiden, ist die Verwertung der Abfälle nur nach einer fachlichen bzw. fachrechtlichen Prüfung durch die Landwirtschaftliche Fachbehörde zulässig.
Diese Aufgabe ist der Landwirtschaftskammer vom Land übertragen worden. Durch die enge Einbindung dieser Verwaltungstätigkeit in die Landwirtschaftskammer wird für Landwirte und Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit in der Nahrungsmittelproduktion gewährleistet. Das Ziel ist es, im Vorwege auf Probleme durch fehlerhafte Düngung oder unerwünschte Schadstoffeinträge in die Böden hinzuweisen. Dabei hat im Sinne eines umfassenden Boden- und Verbraucherschutzes der Vorsorgegedanke Vorrang vor dem Verwertungsgebot des Abfallrechts.

Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in der Landwirtschaftlichen Fachbehörde ist die Führung des Klärschlammkatasters. Darin werden alle angemeldeten landwirtschaftlichen Klärschlammverwertungen in Schleswig-Holstein einer fachlichen Prüfung unterzogen und dokumentiert. Die Stellungnahmen sind Grundlage für die Entscheidungen der zuständigen Unteren Abfallbehörden bei den Kreisen, die gegebenenfalls entsprechende Verfügungen erteilen.  

Die weitgehend flächendeckende Einführung der Bioabfalltonnen hat eine zunehmende Verwertung dieser Stoffe auch in der Landwirtschaft zur Folge. Der rechtliche Rahmen ist dabei durch die Bioabfallverordnung vorgegeben. Wegen der unterschiedlichen Herkunft und der unterschiedlichen Beschaffenheit der Bioabfälle sind häufig Einzelfallprüfungen durch die Landwirtschaftliche Fachbehörde erforderlich. Auch hierbei steht der Schutz des Bodens und der Nahrungsmittel vor schädlichen Belastungen im Vordergrund.  

Dieses betrifft u. a. auch Biogasanlagen, bei denen die unterschiedlichsten Stoffe und Abfälle zur Erhöhung der Gasproduktion eingesetzt werden. Hier wird vor allem geprüft, ob die Gärreste auch nach Zugabe dieser Stoffe weiterhin schadlos für die Umwelt landwirtschaftlich verwertet werden können.

Ansprechpartner:

Dr. Peter Boysen

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-355
Fax 04331/9453-359
pboysen@lksh.de

Heike Kay

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-356
Fax 04331/9453-359
hkay@lksh.de

Tanja Boehnke

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-357
Fax 04331/9453-359
tboehnke@lksh.de