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Innergemeinschaftliches Verbringen

Service:

 

Das innergemeinschaftliche Verbringen beinhaltet:

  • Registrierung
  • EG-Pflanzenpass, passpflichtige Pflanzen, Kennzeichnung
  • Schutzgebiete
  • Pflanzengesundheitsinspektionen
  • EG-Qualität (Obst, Zierpflanzen, Ziergehölze, Gemüse)

Für die Mitgliedstaaten der EU (pdf-Datei) gibt es auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2000/29/EG seit 1993 eine gemeinsame gesetzliche Regelung, die den Austausch von pflanzlichen Produkten untereinander harmonisieren und vereinfachen soll.
 
So ist die Notwendigkeit eines Pflanzengesundheitszeugnisses innerhalb der EU zwar weggefallen, dafür ist seit 1993 für bestimmte (passpflichtige) Pflanzen ein so genannter „EG-Pflanzenpass“ auszustellen, der auf Etikett und Lieferschein/Rechnung aufgedruckt wird und aus dem sich die Herkunft der Pflanzen indirekt über die Registriernummer ableiten lässt.
 
Es gibt Gebiete innerhalb der EU bzw. innerhalb eines Mitgliedstaates, die für sich einen besonderen Schutz in Anspruch nehmen, weil dort ein Quarantäneschaderreger - z. B. Feuerbrand – (noch) nicht vorkommt. Dies sind so genannte „Schutzgebiete“, in die Wirtspflanzen dieser Schaderreger nur verbracht werden dürfen, wenn sie die besonderen Anforderungen erfüllen und - nach Bestätigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst - gesondert auf dem Pflanzenpass gekennzeichnet sind.
 
Unterliegen die Pflanzen als Vermehrungsmaterial von bestimmten Arten von Obst, Zierpflanzen, Ziergehölze und Gemüse zudem der Anbaumaterialverordnung, sind zusätzlich Angaben über die so genannte „EG-Qualität“, die Sorte und bei Obstarten über den Virusstatus umfasst, aufzunehmen. 
 
Diese Kennzeichnungen nimmt der Betrieb in Eigenverantwortung vor, sobald er durch Registrierung und Genehmigung bei der zuständigen Pflanzenschutzdienststelle dazu autorisiert ist. 
 
Mit der Registrierung übernimmt der Betriebsinhaber auch bestimmte Verpflichtungen. Unter anderem ist das Auftreten von Quarantäneschaderregern zu melden. Zusätzlich finden mindestens einmal jährlich Pflanzengesundheitsinspektionen in den registrierten Betrieben statt.

Aktuelle Informationen: 

Anträge, Formulare, Infoblätter:

Ansprechpartner: