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Quarantäneschaderreger

Service:

Meldepflichtige Schaderreger
Quarantäneschaderreger sind Organismen, bei denen die Gefahr besteht, in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einzuwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren verbreitet zu werden. Dabei handelt es sich um Schadorganismen, die erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie dem Öffentlichen Grün hervorrufen können. Dazu zählen beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer und der Westliche Maiswurzelbohrer.

Meldepflichtig sind alle Schadorganismen, die nach der Richtlinie 2000/29/EG des Rates einen Quarantänestatus besitzen.

Nicht meldepflichtig sind Schadorganismen, die in Deutschland weit verbreitet sind, zum Beispiel Bohnenblattlaus, Maiszünsler.

Neue gefährliche Schadorganismen werden in den Warn- und Maßnahmenlisten der Europäische Pflanzenschutzorganisation (EPPO) aufgeführt.

Gegen Quarantäneschaderreger gibt es oft keine oder begrenzte Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern oder einen bereits aufgetretenen Befall zu tilgen.

Für eine Reihe dieser Quarantäneschadorganismen hat die EU aufgrund ihres besonderen Gefährdungspotentials spezielle Regelungen für die Überwachung und Bekämpfung erlassen. Gegen diese geregelten Quarantäneschadorganismen werden von den nationalen Pflanzenschutzdiensten umfassende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu gehören

  • Kontrolle von Pflanzenbeständen und Probenahme für eine Laboruntersuchung
  • Nutzung von Hinweisen von Fachleuten und Bürgern
  • Einleitung der Behandlung oder Vernichtung der befallenen Pflanzen

Aktuelle Informationen:

            

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