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Düngemittelverkehrskontrolle

Kontrolle von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach dem deutschen Düngemittelrecht.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist gesetzlich beauftragt, die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Einfuhr und das Inverkehrbringen in Schleswig-Holstein zu überwachen.

1. Einschlägige Rechtsgrundlagen:

a) Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54) (pdf-Datei)

b) Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16.Dezember 2008 (BGBl. I S. 2524) (pdf-Datei)

c) Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 13.10.2003 über Düngemittel (ABl. L 304 vom 21.11.2003, S. 1)

    (pdf-Datei)

Zur Vermeidung von Beanstandungen in diesem Bereich wird auf grundsätzliche Regelungen dieser Vorschriften hingewiesen, die zur Abwendung von Gefahren für die Bodenfruchtbarkeit, die Gesundheit von Menschen und Haustieren und für den Naturhaushalt sowie zum Schutz des Anwenders als auch zur Ordnung des Verkehrs mit Düngemitteln ergangen sind.

2. Kennzeichnungsbeispiele

3. Aktuelles

Ansprechpartner

Johann-Heinrich Bitter

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-351
Fax 04331/9453-349
hbitter@lksh.de