Die Kontrollstelle für forstliches Saat- und Pflanzgut des Landes Schleswig-Holstein
Die Kontrollstelle für forstliches Saat- und Pflanzgut des Landes Schleswig-Holstein ist nach Auflösung der Forstämter zum 1. Januar 2008 als Weisungsaufgabe zur Landwirtschaftskammer gekommen. Sie ist Landesstelle nach § 18 des Gesetzes über forstliches Vermehrungsgut (FoVG). Die Kontrollbeauftragten sind dafür zuständig, die Einhaltung der Rechtsvorschriften des FoVG bei den zur Zeit 145 angemeldeten Betrieben, die aufgrund ihres wirtschaftlichen Handelns unter die Regelungen dieses Gesetzes fallen, zu überwachen. Diese Betriebe sind hauptsächlich Forstbaumschulen, aber auch Saaterntefirmen, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Forstdienstleister und Waldbesitzer.
Das FoVG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 99/105/EG des Rates über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut und regelt das gewerbliche Inverkehrbringen und den Handel mit forstlichem Vermehrungsgut. Ziel ist es, dem Waldbesitzer forstliches Vermehrungsgut mit amtlich überprüfter, gesicherter Herkunft zur Verfügung zu stellen. Die Herkunft ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Forstbetriebes und die nachhaltige Erfüllung aller positiven Einflüsse des Waldes auf den Naturhaushalt.
Zu den Tätigkeiten der Kontrollbeauftragten gehören neben regelmäßigen Kontrollen bei den angemeldeten Betrieben und bei Beerntungen zugelassener Bestände auch die Ausstellung von Stammzertifikaten bei Ernten, für Mischungen sowie für Exporte von forstlichem Vermehrungsgut in Drittländer sowie das Führen des Erntezulassungsregisters, das regelmäßige Erstellen von Zusammenstellungen und Übersichten für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn (BLE), die Entgegennahme von Ernteanmeldungen und die Ausbildung des forstlichen Nachwuchses.










